Die Stadt Frankfurt hat eine zentrale Hürde auf dem Weg zum Neubau der Städtischen Bühnen genommen. Eine Rahmenvereinbarung mit der Frankfurter Sparkasse und der Helaba sichert das Grundstück für ein neues Schauspielhaus im Bankenviertel und eröffnet zugleich Perspektiven für ein neues Hochhausprojekt. Doch nicht alle sind mit der geplanten Kulturmeile zufrieden.

Christian Schmid, Ina Hartwig, Ingo Wiedemeier und Arne Weick haben die Rahmenvereinbarung unterzeichnet. / © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stefanie Kösling

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Die Stadt Frankfurt hat mit der Frankfurter Sparkasse und der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die den Weg für den Neubau eines Schauspielhauses im Bankenviertel ebnet. Die Vereinbarung regelt die Eckpunkte zur Gewährung eines Erbbaurechts für ein rund 5.500 Quadratmeter großes Grundstück an der Neuen Mainzer Straße.

Bereits im Dezember 2024 hatte die Stadtverordnetenversammlung der Vereinbarung zugestimmt. Sie legt die zentralen wirtschaftlichen, planerischen und vertraglichen Grundlagen für das Projekt fest. Die Kulturdezernentin Ina Hartwig sprach von einem kleinen, aber wichtigen Schritt auf dem Weg zu dringend benötigten Neubauten für die Städtischen Bühnen.

Geteiltes Grundstück: Schauspielhaus und Hochhaus als getrennte, aber verbundene Projekte

Die Rahmenvereinbarung sieht eine Aufteilung des bisherigen Sparkassen-Areals vor. Die Stadt Frankfurt erhält das Erbbaurecht für den nördlichen Teil des Grundstücks, auf dem das neue Schauspielhaus entstehen soll. Die verbleibende Fläche bleibt im Eigentum der Frankfurter Sparkasse, die dort einen Hochhauskomplex mit einer Höhe von bis zu 175 Metern plant. Voraussetzung dafür ist eine Änderung des geltenden Bebauungsplans durch die Stadtverordnetenversammlung.

Trotz baulicher Trennung sollen sich Schauspielhaus und Hochhaus städtebaulich aufeinander beziehen. Die Hauptzugänge beider Gebäude sollen zu einem gemeinsamen öffentlichen Raum führen, der sowohl die Neue Mainzer Straße als auch die angrenzenden Wallanlagen besser vernetzt. Die denkmalgeschützten Wallanlagen bleiben dabei unberührt.

Kulturstandort im Bankenviertel: 199 Jahre Erbbaurecht – mit Einmalzahlung in Millionenhöhe

Zur langfristigen Sicherung des Kulturstandorts wurde das Erbbaurecht auf eine Laufzeit von 199 Jahren festgelegt. Die Stadt Frankfurt wird dafür eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Millionen Euro leisten.

Für die Frankfurter Sparkasse stellt die Vereinbarung nach eigenen Angaben einen bedeutenden Schritt für die künftige Entwicklung des Grundstücks dar. Vorstandsvorsitzender Ingo Wiedemeier betonte zudem die strategische Relevanz im Zusammenhang mit dem geplanten Umzug der Sparkassenzentrale an die Hauptwache 1. Auch die Helaba sieht in der Vereinbarung eine zukunftsweisende Lösung zur Weiterentwicklung des Kulturstandorts Frankfurt.

Kulturmeile: Ein Gewinn für Frankfurt oder eine „Jahrhundert-Fehlentscheidung“?

Trotz der weitgehenden Zustimmung im Stadtparlament gibt es auch kritische Stimmen zu den Plänen für die Kulturmeile. Die „Initiative Zukunft Städtische Bühnen“ sowie die Partei Ökolinx hatten die Variante Kulturmeile im vergangenen Jahr als „Jahrhundert-Fehlentscheidung“ bezeichnet.

Ihre Kritik richtete sich insbesondere gegen den Standort des neuen Schauspielhauses an der Neuen Mainzer Straße. Sie favorisieren stattdessen eine Lösung, die die Werkstätten des Schauspielhauses im Gutleut-West unterbringt und den Willy-Brandt-Platz als Standort für beide Bühnen erhalten würde.

Erst Schauspiel, dann Oper: Das sind die Pläne für die Neue Mainzer Straße

Doch trotz Kritik sind die Standortentscheidungen für die künftigen Städtischen Bühnen nun getroffen. Die Stadt plant zunächst den Neubau des Schauspielhauses an der Neuen Mainzer Straße, bevor anschließend die neue Oper am heutigen Standort am Willy-Brandt-Platz entstehen soll. Die entsprechenden Beschlüsse hatte das Stadtparlament bereits im Jahr 2023 (Oper) und Ende 2024 (Schauspiel) gefasst – Letzterer unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Erbbaurechtsvertrags.

Parallel zur nun erfolgten Rahmenvereinbarung laufen bereits vorbereitende Schritte. Ein EU-beihilfenrechtliches Verfahren wurde eingeleitet, zudem bereitet die Stadt einen Architekturwettbewerb für den Neubau des Schauspielhauses vor. Als nächster Schritt steht die Finalisierung des Erbbaurechtsvertrags an, der der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden soll.

Quelle: Stadt Frankfurt am Main, Initiative Zukunft Städtische Bühnen, Journal Frankfurt