Am 14. Mai 2025 wurde im Berliner Bezirk Neukölln eine Abwendungsvereinbarung für das Eckhaus Braunschweiger Straße 54/Richardstraße 59 unterzeichnet. Das Verfahren markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen illegale Wohnungssanierungen und drohende Verdrängung in einem Milieuschutzgebiet.
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Im Berliner Bezirk Neukölln wurde am 14. Mai 2025 eine Abwendungsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt und den Käufern des Eckhauses Braunschweiger Straße 54/Richardstraße 59, auch bekannt als „RichiBrauni“-Haus, abgeschlossen. Damit konnte ein bereits laufendes Vorkaufsrechtsverfahren erfolgreich beendet werden. Hintergrund des Verfahrens waren nicht nur festgestellte Mängel und Missstände am Gebäude, sondern auch erstmals nachgewiesene illegale Umbauarbeiten. Diese waren trotz der Lage des Hauses in einem Milieuschutzgebiet durchgeführt worden, was zu einer Umgehung der Mietpreisbremse führte.
Anwohner hatten zuvor mit Protesten gegen eine mögliche Verdrängung aus ihrem Zuhause auf sich aufmerksam gemacht. Sie forderten, dass der Bezirk sein Vorkaufsrecht nutzt, um den Verkauf an eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft oder Genossenschaft zu ermöglichen. Diese Forderung wurde nun zumindest teilweise erfüllt.
Verpflichtungen zum Mieterschutz: Keine mietsteigenden Maßnahmen erlaubt
Die Abwendungsvereinbarung sieht vor, dass die Käufer verschiedene Auflagen erfüllen müssen, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. So wird der Rückbau der illegal veränderten Grundrisse gefordert. Zudem verpflichten sich die Käufer, die Mieten auf Basis der geltenden Mietpreisbremse zu senken und auf eine Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie auf befristete möblierte Vermietungen zu verzichten. Damit sollen insbesondere langfristige Mieterinnen und Mieter vor einer überhöhten Mietbelastung geschützt werden.
Das Bezirksamt betont, dass mit den nicht genehmigten baulichen Veränderungen die Mietpreisbremse umgangen und die Wohnungen zu hohen Preisen vermietet worden seien. Gleichzeitig ist die Beseitigung bestehender Mängel Teil der Vereinbarung. Für Neukölln stellt Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) die Einigung als ein positives Signal dar, sieht aber weiterhin Nachbesserungsbedarf im Gesetz: Er fordert eine Erleichterung der Vorkaufsrechtsausübung für Kommunen, da die gesetzlichen Hürden nach wie vor sehr hoch seien und das Verfahren aufwendig sei.
„RichiBrauni“-Haus retten“: Mietparteien protestierten für Mieterschutz in der Braunschweiger Straße 54/Richardstraße 59
Die Proteste der Bewohner hatten in den Wochen vor der Vereinbarung für Aufmerksamkeit gesorgt. Unter dem Motto „Rettet unser Haus!“ versammelten sich Mieter am 7. Mai 2025 zu einer Kundgebung vor dem Gebäude. Viele von ihnen wohnen seit Jahrzehnten im Haus und sehen den Erhalt ihrer Wohnungen als wichtigen Bestandteil des sozialen Gefüges im Kiez.
Bezirksstadtrat Jochen Biedermann lobte das Verfahren als „wichtiges Signal“ und unterstrich die Bedeutung des Instruments Vorkaufsrecht für den Mieterschutz. Er dankte allen Beteiligten für ihr Engagement in den vergangenen Wochen. Die Einigung zeigt, wie ein Zusammenspiel aus Engagement der Bewohner und behördlichem Handeln zu einem Ergebnis führen kann, das die Interessen der angestammten Wohnbevölkerung wahrt.
In ganz Berlin: Schutz von bezahlbarem Wohnraum bleibt zentrale Herausforderung
Trotz des Erfolgs mahnt Bezirksbürgermeister Hikel an, dass strukturelle Verbesserungen notwendig sind, damit Kommunen effektiver gegen illegale Umnutzungen und Verdrängung vorgehen können. Der Schutz bezahlbaren Wohnraums bleibt eine zentrale Herausforderung in Neukölln und anderen Berliner Bezirken, insbesondere angesichts steigender Immobilienpreise und knapper Wohnungsmärkte.
Quellen: Bezirksamt Neukölln, Berliner Zeitung, stressfaktor.squat.net, LINKE Berlin
Tatsache ist auch, dass in anderen Bezirken (z.B. Tempelhof/Schöneberg) getroffene Abwendungsvereinbarungen von den käufern ignoriert werden bzw. die Bezirke diese nicht prüfen. Anzeigen von Mietern bleiben ohne Folgen. Ein stumpfes Schwert.