Das Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus in der Warschauer Straße 25 wurde nicht umgesetzt. Trotz intensiver Bemühungen auf Bezirks- und Landesebene konnten die hohen Sanierungskosten nicht abgefedert werden. Nun steht ein privater Verkauf bevor.

© Foto: Sandra Juto / warschauer25.de

 

Die Bemühungen um den Erwerb der Immobilie in der Warschauer Straße 25 sind gescheitert. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat das gesetzlich verankerte Vorkaufsrecht nicht ausgeübt, obwohl sowohl Bezirksamt als auch Berliner Senat zunächst eine Übernahme befürworteten. Nach Ablauf der Frist am 9. Juni 2025 bleibt nun nur noch der Weg für einen Verkauf an einen privaten Investor.

Laut Bezirksverwaltung scheiterte das Verfahren in erster Linie an den hohen Sanierungskosten. Trotz eines gesenkten Kaufpreises von ursprünglich vier auf drei Millionen Euro überstiegen die geschätzten Ausgaben für die Instandsetzung die wirtschaftlichen Möglichkeiten öffentlicher Wohnungsunternehmen.

Nutzungskonzept des Bezirks bleibt unverwirklicht: Soziale Modelle scheitern an Finanzierung

Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) hatte konkrete Pläne für das Gebäude entwickelt. Er wollte den leerstehenden Wohnraum für Azubi-Wohnen und das Modell „Housing First“ nutzen. Damit sollten Menschen mit dringendem Wohnbedarf, darunter Obdachlose, untergebracht werden.

Die Idee stieß auf Zustimmung bei mehreren sozialen Trägern, die nach einem öffentlichen Aufruf Interesse signalisierten. Gemeinsam mit der landeseigenen GSE hatte das Bezirksamt ein Umsetzungskonzept entwickelt. Doch die hohen Sanierungskosten in Höhe von rund sieben Millionen Euro machten eine Realisierung unwirtschaftlich.

Keine Einigung mit dem Land: Koordination zwischen Bezirk und Senat bleibt problematisch

Zwischen dem Bezirk und den zuständigen Senatsverwaltungen gab es Abstimmungsprobleme. Stadtrat Schmidt kritisierte das Fehlen einer klaren Finanzierungsperspektive. Seiner Ansicht nach hätte der Senat das Projekt absichern können, vor allem im Hinblick auf unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Sanierung.

Auch die Mieterinnen und Mieter des Hauses hatten sich auf eine Lösung durch öffentliche Hand eingestellt. Noch wenige Tage vor Fristende fanden Gespräche mit Bausenator Christian Gaebler und Staatssekretär Stephan Machulik (beide SPD) statt. Dort erfuhren die Bewohnerinnen und Bewohner, dass in der verbleibenden Zeit keine landeseigene Gesellschaft bereit war, das Gebäude zu übernehmen.

Instrument mit Grenzen: Das Vorkaufsrecht stößt in der Praxis an wirtschaftliche Hürden

Der Fall Warschauer Straße 25 wirft grundsätzliche Fragen zur Wirksamkeit des kommunalen Vorkaufsrechts auf. Zwar erlaubt das Instrument Kommunen, spekulativen Verkäufen zu begegnen, doch in der praktischen Umsetzung zeigt sich: Ohne finanzielle Rückendeckung und einen geeigneten Träger stößt das Verfahren an seine Grenzen.

Das Bezirksamt hatte im Mai noch betont, dass der Leerstand im Gebäude eine seltene Chance biete, sozialen Wohnraum schnell zu schaffen. Auf einer Kundgebung am 24. Mai stellte Schmidt das Konzept öffentlich vor und informierte über den Stand des Prüfverfahrens. Trotzdem blieb der Erfolg aus.

Weitere Entwicklung unter Beobachtung: Bezirk kündigt Kontrolle durch Bauaufsicht an

Trotz des gescheiterten Vorkaufs kündigte das Bezirksamt an, die Immobilie auch nach dem Eigentümerwechsel im Blick zu behalten. Das Haus soll in die bezirksinterne Arbeitsgruppe „Problemimmobilien“ aufgenommen werden. So sollen insbesondere Leerstand, Zweckentfremdung und bauliche Mängel konsequent überwacht werden.

In einer offiziellen Mitteilung wies das Bezirksamt darauf hin, dass sich der neue Eigentümer – ein Investor mit Sitz in Luxemburg – an alle geltenden Regelungen im sozialen Erhaltungsrecht halten müsse. Gleichzeitig kritisierte man den bisherigen Umgang mit der Immobilie, die über Jahre nicht instand gesetzt wurde.

Mieter und Mieterinnen hoffen auf Bestandsschutz: Zukünftige Nutzung des Hauses bleibt unklar

Für die Mieter und Mieterinnen des Hauses ist der Verkauf mit Unsicherheit verbunden. Der Bezirk will den Abriss verhindern und erwartet, dass der neue Eigentümer den bestehenden Leerstand beendet. Wie sich die Nutzung des Hauses jedoch konkret entwickelt, bleibt offen.

Gleichzeitig rückt der Fall die Grenzen wohnungspolitischer Steuerung durch das Vorkaufsrecht erneut in den Fokus. Auch in anderen Erhaltungsgebieten stellt sich die Frage, ob das Instrument in seiner jetzigen Form weiterhin geeignet ist, bezahlbaren Wohnraum langfristig zu sichern.

 

Quellen: Warschauer25 / Kopernikus6, Tagesspiegel, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Kurth Real Estate