Das historische Kraftwerk Steglitz in der Birkbuschstraße hat nach einer umstrittenen Zwangsversteigerung einen neuen Eigentümer. Dieser plant eine Neunutzung des Geländes, stößt jedoch auf rechtliche und denkmalpflegerische Hürden.
© Foto Titelbild: Wikimedia Commons / Sekamor
Text: Stephanie Engler
Das Kraftwerk Steglitz, einst ein bedeutender Standort für die Energieversorgung Berlins, wechselte kürzlich unter ungewöhnlichen Umständen den Besitzer. Obwohl das höchste Gebot von 141 Millionen Euro bei der Zwangsversteigerung nicht hinterlegt wurde, erhielt die SF Grambin Beteiligung UG dennoch den Zuschlag. Nach Angaben des Amtsgerichts ist dies rechtlich zulässig, da der Zuschlag unabhängig von der tatsächlichen Zahlung des Betrags erteilt wird.
Recherchen des Online-Portals Stadtrandnachrichten zufolge könnten die Vorgänge auf einen strategischen Versuch hindeuten, den Preis künstlich in die Höhe zu treiben. Der neue Eigentümer hat bislang keine detaillierten Pläne vorgelegt, jedoch wird über eine Nutzung für „gewerbliches Wohnen“ spekuliert. Dieser Begriff ist rechtlich umstritten, da das geltende Planungsrecht eine klare Trennung zwischen Wohn- und Gewerbenutzung vorsieht, wie kürzlich die Berliner Morgenpost berichtete.
Kraftwerk Steglitz: Denkmalgeschütztes Gelände mit Herausforderungen
Das Kraftwerk Steglitz, das zwischen 1909 und 1960 in mehreren Bauphasen entstand, steht mit seinen Klinkerbauten und charakteristischen Industrieanlagen unter Denkmalschutz. Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff (CDU) machte in Gesprächen mit den Vertretern des neuen Eigentümers deutlich, dass der Denkmalschutz nicht verhandelbar sei. Umbauten oder eine Umnutzung würden eine detaillierte Prüfung und gegebenenfalls Sondergenehmigungen erfordern.
Die Gebäude, darunter die Turbinenhalle und das Kesselhaus, sind laut einem Gutachten jedoch in einem schlechten Zustand. Einige Teile gelten als ruinös oder funktionslos, was Investitionen zur Instandsetzung erforderlich machen würde. Gleichzeitig schränkt der Denkmalschutz jedoch auch mögliche bauliche Veränderungen stark ein.
Zukunftspläne für historisches Heizkraftwerk: Gewerbliche Nutzung statt Wohnen?
Der Begriff „gewerbliches Wohnen“, wie ihn der Eigentümer ins Spiel gebracht hat, ist rechtlich und planerisch nicht definiert. Eine Umwidmung des Geländes in Wohnfläche sei derzeit ausgeschlossen, so Stadtrat Steinhoff. Für Mischformen müssten detaillierte Anträge gestellt werden, die eine Ausnahmegenehmigung voraussetzen. Bisher ist jedoch unklar, ob und wann der Eigentümer solche Schritte plant.
Das Gelände bietet prinzipiell Potenzial für innovative Nutzungen. Seine Lage am Teltowkanal könnte für kreative Konzepte wie Coworking-Spaces, kulturelle Einrichtungen oder hybride Gewerbeformen genutzt werden. Diese müssten jedoch mit den Auflagen des Denkmalschutzes und den bestehenden Planungsrichtlinien in Einklang gebracht werden.
Einstiges Elektrizitätswerk am Teltowkanal: Eine historische Stätte im Wandel
Das Kraftwerk Steglitz wurde 1911 als Elektrizitätswerk in Betrieb genommen und war bis in die Nachkriegszeit ein zentraler Bestandteil der Berliner Energieversorgung. Seit seiner Stilllegung ist es weitgehend ungenutzt. Ein Teil des Geländes beherbergt heute das Energie-Museum Berlin, das die Geschichte der Berliner Stromversorgung dokumentiert.
Mit dem Eigentümerwechsel rückt die Zukunft des Areals wieder ins öffentliche Interesse. Während die Bezirksverwaltung auf eine konstruktive Zusammenarbeit hofft, bleiben viele Fragen offen. Die Auflagen des Denkmalschutzes, der ruinöse Zustand der Gebäude und die fehlenden konkreten Pläne stellen erhebliche Herausforderungen dar.
Die Entwicklung des Kraftwerksgeländes wird von der Öffentlichkeit und der Politik genau beobachtet. Die Bezirksverwaltung hat signalisiert, dass eine Neunutzung grundsätzlich möglich ist, solange diese mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Der nächste Schritt liegt jedoch bei den neuen Eigentümern: Ohne eine konkrete Planung und Abstimmung mit den Behörden bleibt die Zukunft des historischen Areals ungewiss.
Quellen: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Deutsches Architektur Forum, Wikipedia, Stadtrandnachrichten, Berliner Morgenpost
Das Rechtssystem ist nur noch eine Parodie.
Der neue Besitzer des Kraftwerks Steglitz residiert laut Tagesspiegel angeblich in einer Villenruine.
Na das klingt ja nach einer vielversprechenden Verschleppung. Mit anderen Worten: das wird ungenutzt verfallen, bis man es abreißen und teuer verkaufen darf.