„Köpi 137“, das linksalternative Wohnprojekt in Berlin-Mitte, steht erneut im Fokus einer rechtlichen Auseinandersetzung. Nachdem die Eigentümerfirma 2023 eine Räumung anstrebte, erklärte das Landgericht Berlin eine fristlose Kündigung nun als unwirksam.

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Text: Karin Schütte

 

Das linksalternative Hausprojekt „Köpi 137“ in Berlin-Mitte bleibt vorerst bestehen. Die Räumungsklage, die die Eigentümerfirma mit einer angeblichen Einsturzgefahr des Gebäudes begründete, wurde wegen mangelnder Beweise abgewiesen. Dies stellt eine Wendung im jahrelangen Rechtsstreit dar, der das Projekt immer wieder in den Fokus öffentlicher Diskussionen rückte.

„Köpi 137“: Vom illegalen Projekt zum Symbol des Widerstands gegen Gentrifizierung

Seit seiner Besetzung im Jahr 1990 hat sich „Köpi 137“ zu einem kulturellen und politischen Zentrum entwickelt. Was als illegale Besetzung begann, wurde schnell zu einem Symbol gegen die Gentrifizierung und spekulative Immobiliengeschäfte in Berlin. Das Gebäude der Köpenicker Straße 137 wurde von linksalternativen Gruppen sowie Kulturschaffenden genutzt.

Es bietet heute Raum für politische Aktionen, kulturelle Veranstaltungen und alternative Lebenskonzepte. Trotz der Bedeutung blieb das Projekt wiederholt im Visier von Immobilienentwicklern. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen gelang es der Hausgemeinschaft zunächst, Verträge mit den Eigentümern auszuhandeln, die eine langfristige Nutzung sichern sollten.

Sommer 2023: Eigentümerfirma reichten Räumungsklage für Kulturzentrum in Berlin-Mitte ein

Die Situation nahm eine neue Wendung, als die Eigentumsfirma im Juni 2023 eine Räumungsklage gegen „Köpi 137“ einreichte. Sie argumentierte, dass die Hausgemeinschaft ihre Verantwortung für die Erhaltung des Gebäudes verletzt habe. Für die Hausgemeinschaft und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer stellte diese Klage einen weiteren Schritt in der Gentrifizierung dar, die in Berlin immer mehr kulturelle und soziale Räume verdrängt.

Das Urteil löste breite Proteste weit über die unmittelbare Nachbarschaft hinaus aus, sowie eine Diskussion über den Umgang mit langfristig besetzten und kulturell geprägten Räumen in Berlin. Aktivisten und Unterstützer kündigten an, weiterhin gegen die Räumung zu kämpfen und die politische Bedeutung des Projekts zu betonen.

„Köpi 137“ darf nun doch bleiben: Das aktuelle Gerichtsurteil

Nun entschied das Landgericht Berlin jedoch, dass die Kündigung vom Juni 2023 nicht wirksam sei, da den Bewohnenden keine Frist zur Behebung der Mängel eingeräumt wurde. Darüber hinaus erklärte der Richter, dass es ohnehin keine überzeugenden Beweise dafür gebe, dass das Gebäude an der Grenze zu Kreuzberg tatsächlich einsturzgefährdet sei.

Das Urteil ist somit ein Sieg für die Hausgemeinschaft und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer. Der Vertrag der Hausgemeinschaft, der bis 2037 gültig ist, bleibt auch weiterhin gültig.

 

Quellen: rbb24, Berliner Morgenpost, Wikipedia