Berlins schwarzrote Koalition plant die größte Verwaltungsreform seit Jahrzehnten – mit klareren Zuständigkeiten, neuen Eingriffsrechten für den Senat und einem Schlichtungsgremium für Konflikte. Doch wird die Reform ein echter Fortschritt oder nur eine Machtverschiebung zwischen Senat und Bezirken? Das Projekt verspricht Effizienz, wirft aber noch viele Fragen auf.

Digitalisierung Fehlanzeige? Die Berliner Verwaltungsreform, eines der zentralen Projekte der schwarzroten Regierungskoalition, soll laut Kai Wegner vor einem Durchbruch stehen. / © Foto: Depositphotos.com
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Die schwarz-rote Koalition in Berlin hat sich nach Aussage des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) mit den Oppositionsfraktionen der Grünen und Linken auf eine umfassende Reform der Berliner Verwaltung verständigt. Nach einem Spitzengespräch im Roten Rathaus verkündete Wegner den „Durchbruch“, wie er es nannte. Die Veränderungen sollen das sogenannte „Behörden-Ping-Pong“ zwischen Senat und Bezirken beenden und eine klarere Aufgabenverteilung schaffen.
Um die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für die Verfassungsänderung zu erreichen, ist Wegner auf die Stimmen der Grünen und Linken angewiesen, die er als „demokratische Fraktionen der Mitte“ bezeichnete. Trotz noch offener Detailfragen zeigte sich der Regierungschef optimistisch, dass eine „vernünftige Lösung“ in Kürze gefunden werde. Das Abgeordnetenhaus soll noch vor Ostern über die Reform beraten, ein Beschluss könnte bis zur Sommerpause fallen.
Ziele der Berliner Verwaltungsreform: Klare Zuständigkeiten und neue Eingriffsrechte für den Senat
Das Kernanliegen der Reform ist die eindeutige Zuweisung von Verwaltungsaufgaben. Ein Katalog, der rund 4.000 Aufgaben umfasst, wurde bereits erstellt. Dabei wurde festgestellt, dass rund 800 dieser Aufgaben entweder mehrfach vergeben oder von niemandem bearbeitet werden. Diese sollen nun klar auf Senat und Bezirke verteilt werden.
Zusätzlich soll der Senat künftig nicht nur in „dringenden“ Angelegenheiten, sondern generell bei gesamtstädtisch relevanten Themen in das Handeln der Bezirke eingreifen können. Um dies zu ermöglichen, ist eine Verfassungsänderung erforderlich. Gleichzeitig sollen die Bezirke früher in politische Entscheidungsprozesse des Senats einbezogen werden. Ein weiteres Ziel ist die Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Verfassung. Dies bedeutet, dass den Bezirken nur dann neue Aufgaben übertragen werden dürfen, wenn entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden.
Berliner Senat und Bezirke: Einigungsstelle soll künftige Konflikte schlichten
Um Streitigkeiten zwischen Senat und Bezirken effektiver zu lösen, soll eine Einigungsstelle geschaffen werden. Diese soll aus je drei Vertretern des Senats und der Bezirke bestehen. Bei Pattsituationen erhält eine unabhängige Person als Vorsitz die entscheidende Stimme. Wer diese Rolle übernehmen soll, ist bislang allerdings noch unklar.
Wegner bezeichnete das Verfahren als „einzigartig in Deutschland“ und lobte die sachliche Zusammenarbeit zwischen Koalition, Opposition, Senat und Bezirken. Ziel sei es gewesen, eine „bestmögliche Lösung“ zu erarbeiten, die nicht von parteipolitischen Absprachen, sondern von Sachargumenten geleitet sei – und die vor allem eine optimierte Verwaltung der Hauptstadt zur Folge haben soll.
Kritik und offene Fragen – Historische Reform oder ein halbherziger Kompromiss?
Ob die Reform tatsächlich einen „großen Wurf“ darstellen wird oder lediglich eine politisch kalkulierte Einigung mit der Opposition ist, bleibt letztlich abzuwarten. Kritiker bemängeln, dass die Veränderungen keine grundsätzliche Modernisierung der Verwaltung beinhalten, sondern primär Machtstrukturen zwischen Senat und Bezirken neu justieren. Insbesondere die neuen Eingriffsrechte des Senats könnten künftig zu politischen Spannungen führen.
Mit der angestrebten Verwaltungsreform könnte Berlin eine strukturelle Neuausrichtung erfahren, die auf eine effizientere Verwaltung abzielt. Ob das Reformpaket langfristig die erhoffte Wirkung zeigt, hängt davon ab, wie die neuen Zuständigkeiten in der Praxis umgesetzt werden und ob sie zu einer tatsächlichen Entbürokratisierung und flächendeckenden Digitalisierung der Behöreden führen.
Quellen: Berliner Senat, Berliner Morgenpost, Merkur, Wikipedia, Der Tagesspiegel
Der Senat zieht zwar mehr Kompetenzen an sich, aber die Arbeit muss ja trotzdem in den Bezirken gemacht werden. Die Reform ist ein Rohrkrepierer, weil der Senat gar nicht die Kapazitäten hat ohne sie bei den Bezirken abziehen zu müssen. Gleichzeitig muss an allen Ecken und Enden gespart werden, also wo sollen die Leute für die neuen Zuständigkeiten herkommen? Man sieht, dass die CDU-SPD-Regierung von Tuten und Blasen keine Ahnung hat.