In der Europacity in Berlin-Moabit sollten 215 geförderte Sozialwohnungen entstehen. Doch stattdessen werden die Wohnungen nun als teure, möblierte Apartments angeboten. Der Berliner Senat hat nun endlich Klage eingereicht, um die Einhaltung des ursprünglichen städtebaulichen Vertrags durchzusetzen.

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In der Europacity in Berlin-Moabit sollten nach einem städtebaulichen Vertrag von 2016 insgesamt 215 geförderte Sozialwohnungen entstehen. Stattdessen werden die Wohnungen nun als möblierte Apartments für bis zu 1.500 Euro monatlich angeboten. Nachdem zahlreiche Medien in den vergangenen Monaten das Vorgehen des Senats als „zu zaghaft“ kritisiert hatten, zieht dieser laut RBB nun Konsequenzen und hat Klage gegen die aktuellen sowie die früheren Eigentümer eingereicht.

Bereits seit Sommer 2024 ist bekannt, dass der derzeitige Eigentümer, die QH Development 2 GmbH & Co. KG, sich nicht an die Sozialwohnungsverpflichtung gebunden fühlt. Das Unternehmen argumentiert gegenüber dem RBB, dass es keine öffentliche Förderung für die Wohnungen erhalten habe und daher nicht zur Bereitstellung von Sozialwohnungen verpflichtet sei.

Nach Monaten: Senat verlangt Vertragsstrafe in Höhe von 870.000 Euro

Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) betrachtet den Weiterverkauf des Grundstücks im Jahr 2021 ohne Zustimmung des Landes als Vertragsverstoß. Laut Angaben des RBB fordert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nun vor Gericht, dass die Wohnungen wie ursprünglich vorgesehen als geförderte Sozialwohnungen vermietet werden. Zudem verlange der Senat eine Vertragsstrafe von 870.000 Euro, die bei weiteren Vergehen steigen soll.

Fehlende Sozialwohnungen in der Europacity: Anwohnerinitiative deckte die Situation auf

Dass die geplanten Sozialwohnungen nicht realisiert wurden, wurde überhaupt erst durch eine Anwohnerinitiative bekannt. Der Senat reagierte darauf zunächst zögerlich. Erst nachdem sich die Medien mit dem Thema befassten, kündigte Senator Gaebler an, rechtliche Schritte zu prüfen. Kritiker werfen dem Senat vor, nicht entschlossen genug gegen Verstöße dieser Art vorzugehen.

Auch in der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen Sozialwohnungsverpflichtungen nicht eingehalten wurden. Obwohl die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum als eine der drängendsten sozialen Herausforderungen Berlins gilt, wurden auch 2024 die Neubauquoten nicht erreicht. Der Senat steht unter Druck, hier mehr Kontrolle auszuüben und Verstöße konsequent zu ahnden.

Fehlen öffentlicher Fördergelder: Ungewisse Zukunft der Europacity Sozialwohnungen

Ob der Senat mit seiner Klage Erfolg haben wird, bleibt unklar. Die juristischen Erfolgsaussichten galten bisher als unsicher, da der aktuelle Eigentümer argumentiert, dass durch das Fehlen von öffentlichen Fördergeldern keine Verpflichtung zur Bereitstellung von Sozialwohnungen bestehe. Dennoch hofft die Senatsverwaltung, auf diesem Weg noch Einfluss auf die Nutzung der Wohnungen nehmen zu können.

Der Fall Europacity zeigt, wie schwierig es für das Land Berlin ist, langfristige Wohnbauverpflichtungen durchzusetzen, insbesondere wenn Eigentumsverhältnisse wechseln. Sollte die Klage scheitern, würde dies die Problematik verdeutlichen, dass geförderter Wohnraum in Berlin trotz vertraglicher Vereinbarungen oft nicht realisiert wird.

Quellen: RBB, Der Tagesspiegel, Berliner Morgenpost, Berliner Zeitung, Architektur Urbanistik Berlin