Mit dem ersten Fußverkehrsplan hat Berlin einen neuen Schwerpunkt in der Mobilitätsstrategie gesetzt. Der Plan soll Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Sicherheit und Komfort bieten und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessern. Nach einer intensiven Beteiligungsphase wurde das Planwerk 2024 fertiggestellt und der Entwurf des Fußverkehrsplan liegt nun vor.

Obwohl das Zufußgehen die häufigste Fortbewegungsart in Berlin ist, wurde dieser Bereich lange nicht systematisch geplant. Nun wurde der erste Entwurf eines Fußverkehrsplans vorgestellt. / © Foto: depositphotos.com / hanohiki
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Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hatte den Fußverkehrsplan als Teil des Berliner Mobilitätsgesetzes entwickelt, um die Bedeutung des Fußverkehrs als zentrale Verkehrsform zu stärken. Obwohl das Zufußgehen die häufigste Fortbewegungsart in Berlin ist, wurde dieser Bereich zuvor nicht systematisch geplant.
Das Planwerk ergänzt bestehende Konzepte für den Rad- und öffentlichen Nahverkehr und definiert Maßnahmen, um das Gehen sicherer, bequemer und attraktiver zu machen. Dabei legt es verbindliche Standards für Gehwege, Querungen und die Verkehrsüberwachung fest. Zudem sollen die Bezirke durch den Plan dabei unterstützt werden, ein Vorrangnetz für den Fußverkehr zu entwickeln, das besonders stark frequentierte Bereiche gezielt berücksichtigt.
Zentraler Fußverkehrsplan: Verbesserte Infrastruktur & mehr Sicherheit im öffentlichen Raum
Ein zentrales Ziel des Fußverkehrsplans ist die sogenannte Vision Zero – die Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Fußgängerbeteiligung auf null. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Konzept Maßnahmen zur besseren Verkehrsführung, zur Vermeidung von Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmenden und zur Aufwertung von Schulwegen vor.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören breitere Gehwege, die Beseitigung von Stolperfallen sowie sichere und gut beleuchtete Querungen. Besonders stark genutzte Wege sollen durch eine bessere Beschilderung und klare Markierungen aufgewertet werden. Ferner soll der barrierefreie Ausbau der Gehwege vorangetrieben werden, um insbesondere älteren Menschen, Familien mit Kinderwagen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Zugang zum öffentlichen Raum zu erleichtern.
Vorrangnetze für Fußgängerinnen und Fußgänger sollen gezielt ausgebaut werden
Berlin verfügt über ein weitläufiges Wegenetz mit einer Gesamtlänge von rund 7.000 Kilometern. Mithilfe eines GIS-gestützten Verfahrens wurden besonders wichtige Abschnitte identifiziert, die eine zentrale Rolle für den Fußverkehr spielen – etwa in der Nähe von ÖPNV-Haltestellen, Einkaufsstraßen oder öffentlichen Einrichtungen.
Diese Vorrangnetze sollen gezielt ausgebaut werden. Vorgesehen sind Maßnahmen wie die Neugestaltung von Straßenräumen, um Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Platz zu geben. Zusätzlich sollen Querungsmöglichkeiten an Hauptverkehrsstraßen verbessert und Ampelschaltungen angepasst werden, um Wartezeiten für den Fußverkehr zu verkürzen.
Begrünte Gehwege & mehr Stadtbäume: Aufenthaltsqualität und Klimaanpassung für Berlin
Neben der reinen Verkehrsinfrastruktur berücksichtigt der Entwurf des Fußverkehrsplan auch städtebauliche Aspekte. Die Gestaltung von Plätzen, Straßen und Grünflächen soll das Stadtbild aufwerten und zum Verweilen einladen. Modellprojekte wurden gestartet, um zu erproben, wie Straßenräume attraktiver gestaltet und neue Aufenthaltsbereiche geschaffen werden können.
Ein wichtiger Bestandteil ist die Anpassung an den Klimawandel. Begrünte Gehwege, mehr Stadtbäume und schattige Plätze sollen helfen, die Überhitzung im Sommer zu reduzieren. Zudem soll Regenwasser besser abgeleitet werden, um Überschwemmungen bei Starkregen zu vermeiden.
Am Entwurf des Fußverkehrsplan waren verschiedene Berliner Akteure beteiligt
In die Erarbeitung des Plans waren zahlreiche Akteurinnen und Akteure einbezogen, darunter die Berliner Bezirke, die Polizei, die BVG, die Stadtreinigung sowie Interessenvertretungen wie der FUSS e. V. Auch wissenschaftliche Institutionen und Stadtplanungsbüros waren beteiligt.
Der Entwurf wurde bereits 2024 an die Bezirke und weitere Fachgremien zur Prüfung weitergeleitet. Nach der öffentlichen Beteiligung soll das Planwerk nun den anderen Senatsverwaltungen sowie dem Rat der Bürgermeister vorgelegt werden. Anschließend wird der Berliner Senat über den finalen Beschluss entscheiden.
Quellen: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ramboll, Planungsbüro für Mobilitätsprojekte