Berlin zählt mehr als ein Dutzend ehemaliger oder noch genutzter Gefängnisse, die unter Denkmalschutz stehen. Während einige dieser Orte sensibel umgewidmet wurden, stellt der Erhalt aktiver Justizvollzugsanstalten Justiz und Politik zunehmend vor ein Dilemma zwischen Denkmalpflege, Sicherheitsanforderungen und menschenwürdiger Unterbringung.

Die JVA Tegel, eine der bekanntesten Berliner Haftanstalten, wurde im wilhelminischen Stil erbaut und steht heute unter Denkmalschutz. Während Teile der Anlage leer stehen, verursacht ihre denkmalgerechte Instandhaltung hohe Kosten. / © Foto: Wikimedia Commons, Fridolin freudenfett, CC BY-SA 4.0

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Berlin beherbergt viele denkmalgeschützte Gefängnisse, die überwiegend in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtet wurden – einer Epoche tiefgreifender gesellschaftlicher und politischer Umbrüche. Nach der Reichsgründung 1871 entwickelte sich Berlin rasant zur Hauptstadt eines neuen Nationalstaats. Der Bedarf an institutioneller Infrastruktur wuchs, ebenso das Streben nach staatlicher Kontrolle und Repräsentation. In diesem Kontext entstanden zahlreiche Justizvollzugsanstalten, die nicht nur der Verwahrung dienten, sondern auch der moralischen Besserung der Inhaftierten.

Die Architektur folgte diesem Leitbild: wehrhafte Ziegelbauten mit klaren Hierarchien und durchdachten Grundrissen – etwa in sternförmiger Anordnung – sollten Disziplin und Ordnung vermitteln. Zugleich demonstrierten sie staatliche Macht und Ordnung im urbanen Raum. Heute stehen viele dieser Anstalten unter Denkmalschutz – eine Auszeichnung, die Geschichte ehrt, zugleich aber für die heutige Nutzung erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Denn die Anforderungen eines modernen Strafvollzugs lassen sich mit den baulichen Gegebenheiten der wilhelminischen Epoche oft nur schwer vereinbaren. Zwischen notwendiger Modernisierung, gesetzlichen Auflagen und dem Schutz historischer Substanz geraten die Justizvollzugsanstalten immer häufiger an ihre Grenzen – räumlich, funktional und finanziell.

Berlins bekannteste Gefängnisse: Zwischen Denkmalschutz und Dauersanierung

Die Justizvollzugsanstalten Tegel, Moabit und Plötzensee zählen zu den bekanntesten Berliner Haftanstalten. Alle drei wurden zwischen 1868 und 1898 erbaut, geprägt von der wilhelminischen Backsteinarchitektur, deren repräsentative Strenge zugleich staatliche Autorität symbolisierte. Heute stehen große Teile dieser Anlagen unter Denkmalschutz.

Dabei ist der bauliche Zustand vieler Trakte kritisch. In Tegel etwa steht die Teilanstalt III seit mehr als einem Jahrzehnt leer, da sie nicht mehr den baulichen Standards entspricht – dennoch wird sie denkmalgerecht instand gehalten, was jährlich Kosten verursacht. Die Sanierungskosten für die Reaktivierung werden auf über 30 Millionen Euro geschätzt, wobei rund ein Drittel auf die Anforderungen des Denkmalschutzes zurückgeführt wird.

In der JVA Moabit sorgt die historische Anordnung der Gebäude aus dem späten 19. Jahrhundert für erhebliche Lärmbelastung. Denn der sternförmige Aufbau führt dazu, dass sich Schall in der zentralen Rotunde sammelt und verstärkt – vor allem, wenn Türen schlagen, Personen laut rufen oder sich mehrere Inhaftierte gleichzeitig dort aufhalten. Zudem ist das älteste Haftgebäude mit veralteter Infrastruktur ausgestattet, was den Arbeitsalltag der Mitarbeitenden erschwert. Der Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten zufolge wäre ein Neubau in einigen Fällen wirtschaftlicher und funktionaler.

Von der Zelle zur Erinnerung: Historische Haftstätten mit neuer Funktion

Neben den weiterhin genutzten Haftanstalten existieren in Berlin jedoch auch zahlreiche ehemalige Gefängnisse, die zu Gedenkorten umgewandelt wurden. Besonders eindrucksvoll ist der Geschichtspark Moabit am Hauptbahnhof, der an das 1849 eröffnete Zellengefängnis erinnert – ein Symbol für den preußischen Reformstrafvollzug. Nach seinem Abriss in den 1950er Jahren blieb das Areal lange ungenutzt, bevor es zu einem Mahn- und Erinnerungsort transformiert wurde.

Auch das ehemalige SA-Gefängnis in der Papestraße, ein frühes Konzentrationslager der Nationalsozialisten, steht heute unter Denkmalschutz. Als Ort politischer Verfolgung wurde es in das Berliner Gedenkstättenkonzept integriert. Ähnlich verhält es sich mit der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen. Die einstige Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit ist nicht nur vollständig erhalten, sondern auch seit den 1990er Jahren denkmalgeschützt.

Frauen hinter Gittern: Lichterfelde und Kantstraße im Fokus

Ebenfalls unter Denkmalschutz stehende, aber weniger bekannte Gefängnisse Berlins sind das ehemalige Frauengefängnis Lichterfelde und die Haftanstalt in der Kantstraße. Beide Bauten entstanden um 1900 und zeugen von der zunehmenden Differenzierung des Strafvollzugs nach Geschlechtern.

Während Lichterfelde bis in die frühen 2000er Jahre in Betrieb war und heute ungenutzt dasteht, wurde das Gebäude in der Kantstraße in ein Hotel umgewandelt. Die Fassade blieb erhalten, die Innenräume wurden modernisiert. Der sensible Umgang mit der Geschichte war dabei zentral – ein Beispiel für erfolgreiche Nachnutzung denkmalgeschützter Strafanstalten.

Wohnquartier statt Vollzug: Das Gefängnis Rummelsburg als Beispiel für Nachnutzung

Ein weiteres und besonders gelungenes Beispiel für die Transformation eines Gefängnisses ist das ehemalige Gefängnis Rummelsburg. Die zwischen 1877 und 1879 errichtete Anlage diente unter anderem der DDR-Volkspolizei als Haftanstalt. Seit den 2000er Jahren wurde das Gelände denkmalgerecht saniert und in ein modernes Wohnquartier überführt.

Ehemalige Zellentrakte wurden zu Lofts, Verwaltungsbauten zu Ateliers. Durch behutsame architektonische Eingriffe konnte die Geschichte des Ortes bewahrt werden, ohne seine neue Funktion zu kompromittieren. Rummelsburg steht heute exemplarisch für die städtebauliche Relevanz denkmalgeschützter Altbauten – auch jenseits des Strafvollzugs.

Denkmalschutz trifft Realität: Zwischen Bewahrung und Arbeitsalltag

Ob als Justizvollzugsanstalt, Gedenkstätte oder Wohnprojekt – nahezu alle historischen Gefängnisse Berlins stehen heute unter Denkmalschutz. Dieser Status würdigt ihre architektonische und gesellschaftspolitische Bedeutung, bringt aber vor allem im aktiven Vollzug erhebliche Probleme mit sich. Denn die Anforderungen an heutige Haftbedingungen unterscheiden sich grundlegend von jenen zur Zeit der Errichtung im 19. Jahrhundert. Was einst als Symbol staatlicher Autorität geplant war, erweist sich nun als schwer anpassbare Bausubstanz.

Denn Gefängnisse sind längst keine reinen Strafanstalten mehr, sondern Arbeits- und Lebensräume, die heutigen technischen, sicherheitsrelevanten und menschenrechtlichen Standards gerecht werden müssen. Doch gerade hier liegt das Problem: Selbst notwendige Anpassungen wie neue Heizungssysteme, zentrale Türsteuerungen oder moderne Überwachungstechnik scheitern regelmäßig an denkmalrechtlichen Vorgaben. In der JVA Tegel etwa müssen originale Ziegelsteine aufwendig nachgebrannt werden – ein Verfahren, das Zeit und immense Kosten verursacht.

Auch brandschutztechnische Maßnahmen, Anforderungen an Barrierefreiheit oder ergonomische Arbeitsplätze lassen sich häufig nur eingeschränkt umsetzen. Besonders für das Personal stellen marode Bausubstanz, schlechte Isolierung und nicht zeitgemäße Raumaufteilung eine tägliche Belastung dar. Gewerkschaften fordern daher seit Jahren eine bessere Abwägung zwischen Erhaltungsanspruch und Arbeitsbedingungen – auch unter Verweis auf vergleichbare Umbauten bei denkmalgeschützten Bauwerken wie dem Berliner Reichstag.

Menschenwürde vor Mauerwerk: Rechtliche Grenzen für denkmalgeschützte Gefängnisse

Dass der Schutz historischer Gefängnisse nicht über allem stehen kann, zeigte ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2009. Die Richter erklärten eine nur 5,3 Quadratmeter große Zelle ohne abgetrennte Toilette für menschenunwürdig. In der Folge wurde die betroffene Teilanstalt der JVA Tegel geschlossen und abgerissen – ein einmaliger Vorgang, bei dem der Denkmalschutz zugunsten der Grundrechte weichen musste.

Dieses Urteil gilt seither als juristischer Präzedenzfall und hat weit über Berlin hinaus Signalwirkung entfaltet. Es unterstreicht, dass der Schutz historischer Bauten kein absolutes Gut darstellt, sondern in einem Spannungsverhältnis zu fundamentalen Rechten steht. Dennoch bleibt der Diskurs um die Zukunft für denkmalgeschützte Gefängnisse kontrovers. Zwischen politischen Visionen, fiskalischen Realitäten und gesellschaftlichen Erwartungen stellt sich letztlich eine zentrale Frage: Wie viel Geschichte kann – und darf – sich eine Stadt leisten, wenn sie gleichzeitig für eine zeitgemäße, würdevolle Justiz sorgen will?

Quellen: Berliner Morgenpost, Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Berlin.de), Der Tagesspiegel, Berlin.de – Justizvollzugsanstalt Moabit, Berlin.de – Justizvollzugsanstalt Plötzensee, Berlin.de – Justizvollzugsanstalt Tegel, Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), taz, rbb, Wikipedia.