Der Berliner Senat plant mit dem “Schneller-Bauen-Gesetz” eine umfassende Reform, um die Planungs- und Genehmigungsprozesse in der Hauptstadt zu beschleunigen und den Wohnungsbau effizienter zu gestalten. Mit über 50 Änderungen in Landesgesetzen und einem Maßnahmenpaket zur Digitalisierung der Verwaltung soll die drängende Wohnungsnot in Berlin besser angegangen werden.
© Fotos: ENTWICKLUNGSSTADT BERLIN
Text: Björn Leffler
Die Wohnungsnot in Berlin gehört zu den wichtigsten Aufgaben, die die Berliner Landespolitik zu lösen hat. Was auch bundesweit zu den größten Herausforderungen in urbanen Ballungszentren zählt, ist in Berlin seit Ende der 2000er Jahre ein zunehmendes Problem, welches bislang nicht zufriedenstellend gelöst werden konnte.
Mit einem neuen Gesetz will der Berliner Senat diese Problematik nun effizient angehen. In einer offiziellen Pressemitteilung heißt es dazu wie folgt: “Das Schneller-Bauen-Gesetz ist eines der prioritären Regierungsvorhaben und verfolgt das Ziel, die Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse zu beschleunigen und die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Bauen in Berlin zu verbessern.”
Berliner Senat beschließt Schneller-Bauen-Gesetz
Das Gesetz wurde auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler (SPD) zur Verabschiedung eingebracht und umfasst über 50 Änderungen in zehn Landesgesetzen und einer Rechtsverordnung sowie ein untergesetzliches Maßnahmenpaket mit über 70 Punkten.
Geplant sind laut Berliner Senat unter anderem Bauantragskonferenzen für größere Bauvorhaben, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Hindernisse abzubauen. Zudem sollen Fristen eingeführt, Zuständigkeiten neu geregelt und der Wohnungsbau in Rechtsvorschriften privilegiert werden.
Vereinfachung von Bebauungsplänen und Sonderbaurechten für Wohnungsbau
Berlin soll sich im Rahmen der “BauGB-Novelle 2024” für die Vereinfachung von Bebauungsplänen und Sonderbaurechten für bezahlbaren Wohnraum einsetzen, so wünschen es sich jedenfalls die Initiatoren der Gesetzesinitiative.
Der Bedarf an Ausgleichsflächen soll durch das Vorkaufsrecht in Landschaftsschutzgebieten gedeckt werden. Das Maßnahmenpaket umfasst auch Initiativen für bundesgesetzliche Änderungen sowie Digitalisierungs- und Verwaltungsreformen zur Beschleunigung und Vereinheitlichung von Planungs- und Genehmigungsprozessen – wohl einer der dringendsten Punkte in einer insgesamt technisch völlig veralteten öffentlichen Berliner Verwaltung.
Bis Dezember 2024 soll der Gesetzesentwurf in Kraft treten
Insgesamt 51 Maßnahmen zielen laut Senat auf eine effizientere Verwaltung und bessere Rahmenbedingungen für das Bauen in Berlin. Christian Gaebler bezeichnet das “SBG” als Meilenstein für schnelleres Bauen in Berlin.
Der Entwurf soll nun im nächsten Schritt dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden und soll bis Dezember 2024 in Kraft treten, während die untergesetzlichen Maßnahmen bereits ab dem 20. August gelten.
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
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5. November 2024
Ankündigungen von Politik, Bauen vereinfachen zu wollen, sehe ich mittlerweile als Drohung an. Kommt so ein Satz über die Medien, dann löst das zunächst einmal Belustigung aus, um dann umgehend in die Frage umzuschlagen: Welche Megagrätsche haben sie den jetzt wieder in Vorbereitung?
Einfach sämtliche Stadtplanungsämter und das Baukollegium dichtmachen, die sind nämlich die hauptverantwortlichen für das langsame Bauen.