Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wollte auf einer der letzten, großen Freiflächen der City West eine öffentliche Parkanlage errichten – den “Westkreuzpark”. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin scheinen diese Pläne aber gescheitert zu sein.

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf möchte auf dem Areal am Westkreuz eine öffentliche Parkanlage errichten. Diese Pläne decken sich jedoch nicht mit denen des Grundstückseigentümers.

 

Es waren populäre Vorbilder, die es für den geplanten “Westkreuzpark” am Bahnhof Westkreuz gab. Der innovative Park am Gleisdreieck, das Schöneberger Südgelände oder auch der nach dem Mauerfall vollkommen neu gestaltete Grünzug am Nordbahnhof wurden immer wieder als positive Referenzbeispiele herangezogen, als Bezirk mit Bewohnerinnen und Bewohnern in den vergangenen Jahren ein Flächennutzungskonzept für das bislang brach liegende Gelände entwickelten.

Das Areal in Charlottenburg, welches zwischen dem Messegelände, der einstigen Avus-Nordkurve, dem Lietzensee, dem Strandbad Halensee und den Gleisanlagen der Stadtbahn liegt, ist eine der letzten, großen Freiflächen, die es in der Berliner City West noch gibt. Vor allem ist sie weitgehend unbebaut.

Planungen für das Gelände gab es seit mehr als fünf Jahren

Während sich die Planungen zur Neugestaltung der Infrastruktur am Dreieck Funkturm rein auf die Umstrukturierung und den Neubau des Straßenraums konzentrieren, sollte auf der Fläche, die rund um den Kreuzungsbahnhof Westkreuz verläuft, eine öffentliche Parkanlage mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten entstehen.

Dass diese Pläne in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden können, hat der Bezirk offenbar selbst verschuldet. Zu dieser Erkenntnis jedenfalls ist das Landgericht Berlin nun gekommen, welches am vergangenen Mittwoch entschieden hat, dass das Vorkaufsrecht des Bezirks ungültig ist.

Landgericht Berlin stoppt die Pläne des Bezirks

Mit dieser Entscheidung verbleibt das Grundstück im Eigentum des privaten Erwerbers. Eine genaue Begründung des Gerichtes steht allerdings noch aus. Der Streit um das 60.000 Quadratmeter große Gelände zieht sich mittlerweile bereits über mehrere Jahre.

Die Deutsche Bahn, der das Gelände zuletzt gehörte, hatte die  Brachflächen, auf denen der “Westkreuzpark” entstehen sollte, bereits 2018 an den Berliner Immobilienunternehmer Uwe Glien verkauft. Der Bezirk wiederum übte dann 2019 sein Vorkaufsrecht aus, am selben Tag, an dem der Bebauungsplan ausgelegt wurde.

Gericht: Bezirk übte Vorkaufsrecht zu spät aus

Gegen die Entscheidung des Bezirks, das Vorkaufsrecht auszuüben, klagten Bahn und Eigentümer, da aus ihrer Sicht das Vorkaufsrecht zu spät eingereicht worden sei. Denn grundsätzlich gilt: das Vorkaufsrecht kann nicht nachträglich eingereicht werden.

So sah es letztlich auch das Gericht. Dem Land Berlin steht natürlich die Möglichkeit einer Berufung zu. Allerdings sind die Erfolgsaussichten wohl als äußerst gering einzuschätzen.

Eigentümer möchte auf dem Areal keinen Park, sondern Wohnungen errichten

Immobilienunternehmer Glien möchte dem Vernehmen nach auf dem Areal keinen vom Bezirk favorisierten, öffentlichen Park realisieren lassen, sondern Wohnungen bauen. Fabian Schmitz-Grethlein (SPD), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, zeigte sich enttäuscht über das Urteil.

Schmitz-Grethlein äußerte sich wie folgt zum Urteil: “Wir wollen die Fläche so grün wie möglich entwickeln. (…) Doch da wurde uns jetzt erst mal ein Stoppschild gesetzt.” Eine Wohnbebauung möchte der Bezirk auf der Fläche in jedem Fall nicht umsetzen, da die Schaffung einer Grünfläche an dieser Stelle als deutlich wichtiger angesehen wird. Denn die Flächen der durch dichte Infrastruktur geprägten Umgebung sind bereits stark versiegelt.

Die zukunft des Areals ist derzeit völlig offen

Wie es nun weitergehen soll, ist derzeit völlig offen. Die betroffenen Projektparteien – Eigentümer, Deutsche Bahn und Bezirk – verfolgen vollkommen konträre Ziele, was eine schnelle Einigung unwahrscheinlich macht. Schmitz-Grethlein sagte eindeutig, dass aus seiner Sicht eine Bebauung auf diesem Gelände “in den nächsten zehn Jahren” nicht zu erwarten sei. Ob es dem Dreigespann gelingt, diesen gordischen Knoten in den kommenden Jahren zu zerschlagen, ist im Moment schwer einzuschätzen.

Vom Bahnhof Westkreuz, der vom besagten Areal umgeben ist, führen mehrere S-Bahn-Strecken in insgesamt fünf Richtungen: über die Wetzlarer Bahn nach Wannsee und Potsdam, über die Spandauer Vorortbahn zum Olympiastadion und nach Spandau, über die Ringbahn nach Westend bzw. Halensee sowie über die Stadtbahn in die Berliner Innenstadt.

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Auf den grün markierten Flächen sollte der “Westkreuzpark” entstehen. Der Bahnhof Westkreuz liegt teilweise auf dem Gelände.

In mehreren Werkstattverfahren wurden bereits unterschiedliche Nutzungs- und Gestaltungskonzepte für das Gelände rund um den Bahnhof Westkreuz entwickelt.

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6 Comments

  1. […] Charlottenburg: Sind die Pläne für den „Westkreuzpark“ gescheitert? […]

  2. […] hier sehen Sie die bezirklichen Planungen vor ihrer Zeit. Gelten diese nicht mehr?(Quelle:“Entwicklungsstadt Berlin“ vom 11.02.2022) […]

  3. […] Group Berlin (Wolfgang Leffler) stellte am 11. Februar d.J. einen Beitrag unter der Überschrift Sind die Pläne für den „WESTKREUZPARK“ gescheitert? [Ersatzlink] den aktuellen Stand der Diskussion zur […]

  4. Guido 24. März 2023 at 19:05 - Reply

    die rot-grüne-rot Regierung kann gar nicht, außer das Land mit Sozialschmarotzern fluten. Darum brauchen “wir” Wohnungen … Denkt nach und wählt danach!

  5. […] Anfang 2022 ist dem Bezirk CW und dem Land Berlin das Vorkaufsrecht vom Landgericht aberkannt worden.Deutsche Bahn und der Erwerber des 65hektar großen Areals hatten sich durchgesetzt.https://entwicklungsstadt.de/charlottenburg-sind-die-plaene-fuer-den-westkreuzpark-gescheitert/ […]

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