In Berlin Mitte geht ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende. Das Resultat: Der Eigentümer darf unter gewissen Auflagen das Wohnhaus an der Habersaathstraße abreißen. Bis dahin dürfen die 56 Obdachlosen, die das Haus Ende letzten Jahres besetzt haben, bleiben.

Text: Stephanie Engler

 

Das Haus Habersaathstraße 40-48 in Mitte darf nach Beschluss des Bezirksamtes Mitte nun abgerissen werden. Die Vereinbarung mit dem Immobilienbesitzer tritt jedoch nur in Kraft, wenn die verbliebenen Mietparteien eines der Angebote zum temporären Auszug annehmen.

Diese Vereinbarung sieht vor, dass für jede abgerissene Wohnung gleichwertiger Ersatz geschaffen wird. Die 91 Ersatzwohnungen sollen daher eine Durchschnittsmiete von 7,92 Euro netto kalt bekommen.

Bestandsmieter erhalten eine Entschädigung

Die verbliebenen sieben Mietparteien haben bei Auszug zwei Möglichkeiten der Entschädigung: Sie erhalten entweder eine Zahlung von 1.000 Euro pro Quadratmeter oder eine Umsetzwohnung zu den bisherigen Mietkonditionen, die Rückkehr in den Neubau zu den bisherigen Mietkonditionen und 20 Jahre Schutz vor einer Umwandlung in Eigentumswohnungen.

Ende Dezember 2021 besetzten 56 Obdachlose die leerstehenden Wohnungen der Habersaathstraße. Laut der Vereinbarung dürfen diese bis zum Abriss dort weiterhin mietfrei wohnen bleiben. 

Abriss sei nicht klimagerecht

Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Die Grünen) verteidigt die Entscheidung des Abrisses: „Seit 2019 hatte sich das Bezirksamt intensiv dafür eingesetzt, dass die Gebäude nicht wie beantragt abgerissen, sondern klimagerecht saniert und die Wohnungen wieder vermietet werden können. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz verpflichtet das Bezirksamt aber, eine Abrissgenehmigung zu erteilen.“

Er gibt zudem zu bedenken, dass der Abriss von schützenswertem Wohnraum künftig verhindert werden müsse. Dazu solle das Zweckentfremdungsgesetz geändert werden und sieht den Landesgesetzgeber nun in der Verantwortung. 

Kritik am Umgang mit den Obdachlosen

Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion, bedauert, dass für die Neubewohner keine weiterführende Lösung gefunden wurde. Nach dem Abriss würden sie wieder auf der Straße stehen. Für ihn sei eine Verweigerung des Abrisses eine Alternative gewesen, die Situation für alle zufriedenstellend zu klären. 

Der langjährige Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob es sich bei den Wohnungen in der Habersaathstraße um schützenswerten Wohnraum handele oder nicht. Der Eigentümer erkannte dies nun an. Zudem bestätigte ein Brandschutzgutachten, dass das Haus sanierungsfähig sei. Der Abriss wird dennoch kommen, allerdings müssen die getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden.

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Quellen: Berliner Woche, Berliner Morgenpost, Linksfraktion Berlin-Mitte, Der Tagesspiegel, Berliner Mieterverein

 

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