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Bundesgerichtshof entscheidet: SEZ geht zurück an das Land Berlin

Der jahrelange Rechtsstreit um das SEZ ist beendet worden. Der Bundesgerichtshof spricht das Gelände, welches sich an der Grenze zwischen Friedrichshain und Prenzlauer Berg befindet, dem Land Berlin zu. Der Berliner Senat möchte auf dem Areal eine Schule und mehrere hundert Wohnungen bauen.

Das SEZ an der Landsberger Allee in Berlin-Friedrichshain – hier sollen nach dem Wunsch des Landes Berlin in den kommenden Jahren eine neue Schule und mehrere hundert Wohnungen entstehen. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT BERLIN

© Fotos: ENTWICKLUNGSSTADT BERLIN
Text: Björn Leffler

 

Eine der schwierigsten und langwierigsten juristischen Auseinandersetzungen in der Berliner Nachwendezeit ist nach Informationen der Berliner Morgenpost vom Bundesgerichtshof beendet worden.

Demnach geht das Gelände wieder zurück an das Land Berlin. Der bisherige Eigentümer, Rainer Löhnitz, muss das hart umkämpfte Areal also an den Berliner Senat zurückgeben. Bislang sei die Entscheidung des Bundesgerichtshof noch nicht an offiziell an die Parteien zugestellt worden, doch die Entscheidung soll feststehen.

Finanzsenator Evers zum SEZ: “Aus der Fläche das Beste für Berlin machen.”

Finanzsenator Stevan Evers (CDU) äußerte sich bereits in einem offiziellen Statement zu der erwarteten Entscheidung: “Das SEZ geht zurück an das Land Berlin und kommt damit endlich wieder den Berlinerinnen und Berlinern zu Gute. (…) Das ist eine großartige Nachricht. Ich danke allen Beteiligten, die sich in diesem viel zu langen Rechtsstreit mit viel Herzblut für die Interessen der Allgemeinheit eingesetzt haben. Jetzt geht es darum, aus dieser Fläche gemeinsam das Beste für Berlin zu machen.

Vor fast genau 40 Jahren, im März 1981, eröffnete das SEZ als DDR-Vorzeigebau. Erich Honecker persönlich wohnte der Eröffnungszeremonie bei. Wie auch der Palast der Republik war das Gebäude von einem schwedischen Architekturbüro geplant worden.

März 1981: Eröffnung des SEZ an der Landsberger Allee

Es gab auf dem fünf Hektar großen Areal gleich mehrere Lokale und vielfältige Sportunterhaltung von Aerobic, über Schwimmen bis zur Schlittschuhbahn. Der Eintritt betrug nur 50 Pfennig, da das Erholungszentrum staatlich erheblich gefördert wurde.

Demzufolge zog das SEZ Besucher aus dem gesamten DDR-Gebiet an und avancierte zu einem der beliebtesten Sport- und Freizeitzentren des Landes. Vor allem das damals moderne Wellenbad war ausgesprochen beliebt.

Nach der Wende wollte der Senat das Gelände nur noch loswerden

Nach der Wende wurde das Gelände für den neuen Eigentümer, den Berliner Senat, schnell zu einer kostspieligen Angelegenheit, weshalb sukzessive mehrere der dort untergebrachten Sportstätten geschlossen wurden. Doch selbst ohne Betrieb verursachte der Bau Erhaltungskosten von 400.000 Euro jährlich. Der Senat wollte das SEZ letztlich nur noch loswerden und veräußerte das gesamte Gelände.

Im Jahre 2003 erwarb der Leipziger Unternehmer Rainer Löhnitz das SEZ. Der versprach, es weiterhin als Sport- und Vergnügungspark zu betreiben. Die Realität sah jedoch anders aus: Den Schwimmbecken wurde schnell das Wasser abgelassen. In den vergangenen Jahren gab es lediglich einen reduzierten Sportbetrieb, während der Großteil des Areals sukzessive verfiel.

Eigentümer Rainer Löhnitz versprach viel, hielt aber wenig

Aufgrund des akuten Bedarfs an attraktiven, innerstädtischen Wohnflächen und des mangelhaften Betriebs des SEZ durch Löhnitz wollte der Berliner Senat das Gelände demzufolge zurückfordern. 2018 klagte das Land Berlin auf Rückgabe des Geländes, da der Betreiber nach Auffassung Berlins nicht seinen Pflichten zur Aufrechterhaltung des Sport- und Freizeitbetriebes nachgekommen ist.

Der Senat hatte unlängst völlig andere Pläne für das Areal kommuniziert und bereits öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplan wurde dafür entsprechend angepasst. Auf dem Gelände sollten Voraussetzungen für die Errichtung einer urbanen, gemischt genutzten Bebauung mit hohem Wohnanteil geschaffen werden. Auch Gemeinbedarfsflächen, Schul- und Kitaflächen sowie eine öffentliche Grünfläche wurden konkret geplant.

Gericht wies die Rückforderung des Landes Berlin vorerst ab

Doch es kam anders, denn das Land unterlag im Gerichtsverfahren dem Leipziger Unternehmer. Das Gericht wies die Rückforderung ab. Begründung: Die Kaufverträge würden Löhnitz nicht verpflichten, hier weiter ein Schwimmbad anbieten zu müssen.

Die darauffolgende Kritik am Berliner Senat, in erster Linie an der damaligen Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher, war entsprechend hart, denn der Senat hatte offenbar schlampig verhandelt. Da der Senat aber gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, musste das das Thema neu verhandelt werden.

Juli 2022: Berliner Kammergericht entschied für das Land Berlin

Und siehe da: Anders als das Landgericht entschied das Berliner Kammergericht im Juli 2022 nicht für den Eigentümer, sondern für das Land Berlin. Löhnitz muss das Grundstück an der Ecke Landsberger Allee und Petersburger Straße auf das Land zurück überschreiben, wobei sämtliche Grundschulden gelöscht werden sollen.

Löhnitz wollte das Areal, dessen Streitwert mittlerweile auf rund 30 Millionen Euro beziffert wird, allerdings nicht für einen Euro wieder herausgeben, sondern wenigstens seine geleisteten Investitionen in Höhe von knapp einer Millionen Euro erstattet bekommen. Das Kammergericht wies diese Forderung ebenfalls zurück.

Juristische Hängepartie: Löhnitz zog vor den Bundesgerichtshof

Während das Landgericht im Jahr 2018 in erster Instanz noch im Sinne des Käufers entschieden hatte, lehnte Berlins höchstes Gericht das Bestreben des Käufers also ab. Löhnitz hatte hingegen im Vorfeld bereits angekündigt, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen zu wollen. Das Urteil des Berliner Kammergerichts aus dem vergangenen Jahr war daher noch nicht rechtskräftig und die juristische Hängepartie noch nicht abgeschlossen.

Nun ist das Kapitel Löhnitz auf dem Areal südlich des Volksparks Friedrichshain endgültig beendet. Der Berliner Senat möchte auf dem Gelände ein gemischtes Quartier entwickeln, um zwei große Mangelthemen lindern zu können. So soll einerseits eine neue Schule und andererseits ein Wohnquartier mit 500 Wohnungen entstehen.

SEZ-Gelände: Neue Schule und 500 Wohnungen sind geplant

Sowohl in Friedrichshain-Kreuzberg als auch im Pankower Ortsteil Prenzlauer Berg herrscht ein großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum sowie an Schulplätzen für die stetig steigenden Schülerzahlen.

Nördlich des Volksparks Friedrichshain ist auf dem Gelände des Bezirks Pankow daher vor kurzem eine temporäre Schuldrehscheibe realisiert worden, um die dringend notwendige Sanierung mehrerer Schulen der Umgebung zu ermöglichen und einen effizienten Ausweichstandort bereitzustellen.

Nun gibt es für Berlin also die Möglichkeit, auf dem Gelände des SEZ, einer Ikone der DDR-Architektur, zusätzliche Wohn- und Schulplätze zu schaffen. Die Vorlaufzeit für dieses mögliche Bauprojekt war unglücklicherweise rekordverdächtig.

 

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Quellen: Berliner Morgenpost, Berliner Zeitung, Architektur Urbanistik Berlin, Wikipedia, Der Tagesspiegel, Berliner Woche, Deutsches Architektur Forum

 

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1 Kommentar

  1. STEVO Dezember 7, 2023

    Wäre schön, wenn “Ikonen der DDR-Architektur” mehr integriert und erweitert würden, als ersetzt.
    Auch hier wird aber wohl wieder radikal abgerissen, anstatt sensibel weiterentwickelt. Das hat ja in Berlin Methode.
    Umsichtig und architektonisch hochwertig ist in Berlin leider die absolute Ausnahme. Leider.

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