Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat ihren Prüfbericht zum Projekt “Urbane Mitte” am Gleisdreieck veröffentlicht. Sie will an dem Hochhausprojekt wie gehabt festhalten und verweist auf den gültigen, städtebaulichen Vertrag mit den Grundstückseigentümern.
© Visualisierungen: Ortner & Ortner / Realace GmbH
Text: Björn Leffler
Bereits Anfang November 2022 berichteten wir über die Auseinandersetzung zwischen dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die Realisierung des Hochhausvorhabens “Urbane Mitte” im Park am Gleisdreieck.
Der Bau von sieben bis zu 90 Meter hohen Bürotürmen am beliebten, innerstädtischen Parkgelände an der Grenze zwischen Kreuzberg und Schöneberg wurde bereits vor mittlerweile etwa siebzehn Jahren geplant. Die Frage steht im Raum, ob diese Pläne weiterhin zeitgemäß sind, um sie überhaupt umsetzen zu können.
Ein Prüfbericht zur “Urbanen Mitte” war Teil des Koalitionsvertrags
Die Regierungskoalition wollte eben diese Bedenken klären und hielt dies auch im Koalitionsvertrag fest: “Es wird geprüft, ob und inwieweit der städtebauliche Vertrag zur ‚Urbanen Mitte‘ den aktuellen klimapolitischen Aufgaben und den Bedarfen vor Ort noch gerecht wird und eine Anpassung von Art und Maß der Bebauung ermöglicht wird.”
Julian Schwarze, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, sagte dem Tagesspiegel gegenüber: “Seit dem Rahmenvertrag von 2005 haben sich die Bedingungen deutlich geändert. Insbesondere die Klimakrise hat sich seitdem drastisch zugespitzt.”
Geisel und Kahlfeldt halten an der Durchführung des Hochhausprojekts fest
Sowohl Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt als auch Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel halten jedoch an dem Bauvorhaben fest, wie gehabt. Nachdem das Team von Petra Kahlfeldt das Projekt nach ihrer Aussage eingehend geprüft habe, veröffentlichte am 27. Dezember des vergangenen Jahres auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ihren Prüfbericht zum Projekt.
Der Prüfbericht kommt zum Ergebnis, dass aus stadtentwicklungspolitischer Sicht das Konzept der “Urbanen Mitte” sowie der vorliegende Bebauungsplanentwurf den aktuellen, klimapolitischen Aufgaben und den Bedarfen vor Ort gerecht werde. Aus Sicht des Senats liegt daher kein Erfordernis vor, den Flächennutzungsplan oder den städtebaulichen Rahmenvertrag für das Areal am Gleisdreieck neu zu verhandeln oder anzupassen.
Andreas Geisel verweist auf ein Bauprojekt auf bereits versiegelten Flächen
Andreas Geisel verteidigte die Ergebnisse der Studie wie folgt: “Wenn wir klimagerecht bauen wollen, dann müssen wir vor allem auf bereits versiegelten Flächen bauen. Und in der Nähe von Bahnhöfen des ÖPNV, um weiteren Autoverkehr zu vermeiden. Beides wäre bei der Urbanen Mitte der Fall. An dem zukünftigen Kreuzungspunkt zweier U-Bahn- und einer S-Bahnlinie kann ohne neue Versiegelung ein Projekt realisiert werden, das neben Gewerbe auch sozialen Einrichtungen in der Nachbarschaft zu Gute käme.”
Geisel begründete zudem, warum auf der potenziellen Baufläche keine Wohnungen errichtet werden sollen: “Durch die benachbarte Bahnlinie ist das Grundstück so verlärmt, das es weder als Wohnort noch als Teil einer Grünfläche für Menschen Aufenthaltsqualität bieten würde. Dafür können an dieser Stelle aber Arbeitsorte entstehen, die in Berlin auch dringend gebraucht werden. Beispielsweise sucht allein das Land Berlin derzeit schon mehr als 100.000 qm Bürofläche für seine Beschäftigten.”
Der städtebauliche Rahmenvertrag ermöglichte den Bau des Gleisdreieckparks
Geisel verweist weiter auf den städtebaulichen Vertrag, der mit den Grundstückseigentümern vor der Errichtung des Gleisdreieckparks geschlossen wurde: “Wir können doch nicht ernsthaft sagen: Danke für den schönen Gleisdreieckpark. Unseren Teil der vertraglichen Vereinbarung – im Gegenzug für die ehemals privaten Parkgrundstücke nun Baurecht auf ehemaligen Bahnflächen zu ermöglichen – erfüllen wir jetzt aber nicht mehr.”
Auch Kahlfeldt hatte unlängst betont, dass bei einer Verhinderung des Bauprojekts empfindliche, finanzielle Strafen drohten – die der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg tragen müsste. Dennoch wird das Projekt von einem großen Teil der Bezirkspolitik weiter ausgesprochen kritisch betrachtet.
Die Grünen befürchten Verschattung und eine Beeinträchtigung der Stadt-Belüftung
Die Grundlage der Pläne für den Ausbau der „Urbanen Mitte“ ist ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen dem Land Berlin und dem damaligen Grundstücksbesitzer Vivico. Enthalten ist dem Vernehmen nach auch eine Entschädigungsklausel, die mögliche Konzessionszahlungen an den Investor enthält.
Sollte das zugesagte Bauvolumen, eine Bruttogeschossfläche von 119.000 Quadratmetern, geringer ausfallen, wird eine Entschädigung an den Investor fällig. Diese zusätzliche Kostenbelastung will die Senatsverwaltung ganz offenbar nicht riskieren. In Friedrichshain-Kreuzberg wird das Projekt vor allem von den Grünen und der Linken hart kritisiert.
Der städtebauliche Rahmenvertrag wurde bereits 1994 ausgehandelt
Sollten die ursprünglich gefassten Pläne so umgesetzt werden, wären die Konsequenzen nach Ansicht der Grünen für den Gleisdreieckpark erheblich. Die geplanten Hochhäuser würden die Grünflächen im Park verschatten. Zudem könnten die Fallwinde die Aufenthaltsqualität im Park beeinträchtigen und sogar die Belüftung der ganzen Stadt beeinträchtigen. Zudem wird vor einer weiteren Übernutzung des Parks durch zusätzliche, am Standort Gleisdreieck arbeitende Menschen gewarnt.
Der “Städtebauliche Rahmenvertrag Gleisdreieck” reicht zurück bis in die 1990er Jahre. Im Zusammenhang mit der Bebauung des Potsdamer Platzes sowie des Leipziger Platzes und dem Bau des Nord-Süd-Tunnels wurden Teile des Gleisdreiecks als Baustelleneinrichtung und Logistikfläche herangezogen.
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg müsste Kompensationszahlungen übernehmen
Um diesen Eingriff auszugleichen, hatten das Land Berlin, das Bundeseisenbahnvermögen und die Deutsche Bahn AG im März 1994 vereinbart, dass auf dem etwa 60 Hektar großen Gleisdreieck ein Park mit einer Größe von 16 Hektar und auf den übrigen Bahnflächen entsprechendes Baurecht entstehen soll.
Mit dem “Rahmenvertrag Gleisdreieck” von 2005 konnte die vereinbarte Parkfläche dann von 16 auf knapp 27 Hektar dauerhaft erweitert werden. Bei einer Realisierung des vorgesehenen Hochhausprojekts muss der aufwendige Weiterbau der “City S-Bahn” (ehemals “S21”) vom Hauptbahnhof bis zur Yorckstraße berücksichtigt werden – keine leichte Aufgabe für die Projektplaner.
Der Prüfbericht erwähnt noch einmal deutlich, dass für mögliche Kompensationszahlungen der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aufkommen müsste. So sei es im städtebaulichen Rahmenvertrag vereinbart. Über die Höhe der möglichen Entschädigungszahlungen wurde jedoch nichts verlautbart.
Ein offizielles Video zum Bauvorhaben des Unternehmen Realace GmbH ist hier zu sehen.
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Wann geht es dort endlich los?:) Und wäre es möglich, auch dort, mehr “richtige Hochhäuser” – mit 150+ m – zu errichten?:) “Winz-Hochpunkte” sind hingegen “vertikale Platz-/Raumverschwendung” und beschleunigen Flächen-Versiegelung, Wohnungs-/Büro-/Usw.-Mangel bis hin zu zunehmender Obdachlosigkeit- sie gleichen einem “faulen Kompromiss”, der die Stadt nicht voranbringt und die städtischen Probleme eher noch verschärft, anstatt diese zu mindern/lösen? Wenn alle/viele/immer mehr innerhalb des S-Bahn-Ringes, möglichst zentral, wohnen und arbeiten möchten, gleichzeitig aber Grünes um sich mögen, führt der Weg ganz besonders nach oben/in die Höhe?!:) Gerade um Berlins Central Park, dem Großen Tiergarten, sollten 150+/ bis zu 300-m-Bauten Standard werden- das entlastet bei hervorragender ÖPNV-Anbindung die Fläche und unterstreicht – “ganz nebenbei” – das Berliner “Weltmetropolenflair”, zudem fällt die “Verschattung” einen wesentlichen Teil des Tages auf ein paar Bäumchen und Wiesen im Großen Tierpark, die unter der “Verschattung” eher nicht leiden, sondern – zumal in einem sonnenintensiven Sommer – davon profitieren dürften/könnten?!:)