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Mobilitätsgesetz und kurze Wege: Berlin erneuert Mobilitätskonzept

Für den klimabewussten Stadtumbau Berlins bis 2045 hat der Berliner Senat einen „Stadtentwicklungsplan Klima 2.0“ vorgelegt. Das Berliner Stadtbild und die Formen der Mobilität sollen sich in den kommenden Jahren signifikant wandeln.

Längst fester Bestandteil im Berliner Stadtbild: Leihroller und -fahrräder, die das Mobilitätsangebot der Stadt erweitern, die Verkehrssituation jedoch nicht einfacher machen. / © Foto: depositphotos.com

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Text: Henriette Schubert

 

Spätestens seit dem letzten, erneut sehr heißen Sommer ist vielerorts klar, dass eine Anpassung von Städten und Lebensräumen an den Klimawandel notwendig ist. Für den klimabewussten Umbau Berlins sollen daher zukünftig mehr Grünanlagen das Stadtbild erweitern.

Wasser und Regenwasser sollen überdies nachhaltiger genutzt und in Nutzungskreisläufe integriert werden. Doch für mehr Klimaschutz und eine Emissionsminderung muss auch die Mobilität neu gedacht werden. 

Der Plan: Klimaneutralität bis 2045 durch klimabewussten Stadtumbau

Für den klimabewussten Stadtumbau hat der Berliner Senat am Dienstag daher einen Plan zu den Maßnahmen des „Stadtentwicklungsplans Klima 2.0“ vorgelegt. Laut Bausenator Andreas Geisel (SPD) ist eine Anpassung der Stadt an das Klima nicht erst seit dem Sommer wichtig. Um die Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können, brauche es einen Stadtentwicklungsplan, der auch den Klimaschutz fördere.

Ein Kernpunkt dieses Plans bildet das Konzept der kurzen Wege. Wie die Stadtentwicklungsverwaltung feststellte, verbrauchen Bewohnerinnen und Bewohner von dicht besiedelten Gebieten nur halb so viel Kohlenstoffdioxid durch Mobilität wie in den Randbezirken. Daher wurde erstmals definiert, in welchen Bezirken das Konzept der „Stadt der kurzen Wege“ umgesetzt werden kann.

Kurze Wege: Emissionsminderung durch vielfältige Kiezzentren

Kleine Kiezzentren, die eine vielfältige Nutzung ermöglichen und anbieten, bilden den Kernaspekt des Vorhabens. Vor allem der innerstädtische Bereich im Berliner S-Bahn-Ring steht dabei im Fokus.

Auch in der Altstadt Spandau, in Wedding oder Tegel, in Lichtenberg sowie im östlichen bis nördlichen Teil von Pankow soll das Mobilitätskonzept Anwendung finden. Überdies sieht der Senat auch die innenstadtnahen Teile von Marzahn-Hellersdorf als geeignet dafür an.

Überarbeitung Mobilitätsgesetz: Reduktion des individuellen Autoverkehrs

Auch die Weiterentwicklung des Mobilitätsgesetzes ist ein weiterer Schritt hin zu einem neuen Mobilitätskonzept. Nach langem Streit rund um Themen wie die Verminderung von Parkplätzen und die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, konnte nun eine Einigung zwischen SPD, Grünen und Linken erzielt werden.

Der Entwurf hierzu sieht eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs vor, sodass auch Flächen für Parkplätze und Straßen vermindert werden sollen. So soll der öffentliche Raum stadtverträglicher und effektiver genutzt werden können. Auch Rückbaupotenziale sollen hierzu ermittelt werden.

Berlin: Mehr Fuß- und Radwege sowie ÖPNV sollen das Stadtbild prägen

Statt Kfz-Stellplätzen sollen mehr Fuß- und Radwege sowie mehr Flächen für den öffentlichen Nahverkehr das Stadtbild prägen und überdies für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Zudem soll die Parkraumbewirtschaftung im Land Berlin auf Gebiete mit entsprechendem Parkdruck ausgeweitet werden.

Die Etablierung gebührenpflichtiger Parkplätze innerhalb des S-Bahn-Rings ist im neuen Gesetzentwurf dagegen nicht mehr vorgesehen. Stattdessen soll der Autoverkehr mithilfe der sogenannten  „Zuflussdosierung“ gesteuert und reduziert werden, sodass der Durchgangsverkehr innerhalb der Quartiere vermieden werden kann. Hier sollen auch bauliche Maßnahmen wie die Errichtung von Pollern Abhilfe schaffen.

Mehr Lade- und Lieferzonen: Förderung des Wirtschaftsverkehrs

Die Maßnahmen befassen sich neben der Stadtverträglichkeit auch mit der Förderung des Wirtschaftsverkehrs. Bisher präsente Probleme für Paketdienste, Müllabfuhr oder auch Handwerker im dichten Stadtverkehr sollen durch mehr Lade- und Lieferzonen gelöst werden.

Der Senat räumt dem Wirtschaftsverkehr damit einen Vorrang vor dem individuellen Autoverkehr ein. Bislang öffentliche Parkplätze sollen somit umfunktioniert und in ausreichender Menge für den Lieferverkehr in geeigneter Entfernung  zu den zu beliefernden Geschäften als Lieferzonen eingerichtet werden.

Verspätete Einigung: Kritik an längst überfälliger Fortsetzung

Bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode sollte die Überarbeitung des Mobilitätsgesetzes beschlossen werden. Doch nach einer ersten Einigung bezügliche des Wirtschaftsverkehrs verzögerte ein Streit zwischen den Koalitionspartnern weitere Verständigungen.

Kristian Ronneburg (Die Linke), Vorsitzender des Mobilitätsausschusses, kritisiert die verspätete Weiterentwicklung des Mobilitätsgesetzes, denn sie sei längst überfällig. Dass die Legislaturperiode trotz der Wiederholungswahl nicht endet, ermöglicht nun die Fortsetzung der bislang erbrachten Arbeit. Mit einem Beschluss sei jedoch erst nach Ostern 2023 zu rechnen, wenn das Parlament sich neu zusammengesetzt ist.

Berlins Mobilitätskonzept: Schutz für Klima und Bewohner

Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen sollen die Mobilitätskonzepte die Stadt gegen die Klimaveränderungen wappnen und zeitgleich den Klimaschutz unterstützen. Auch kompaktere Bauweisen, effizienteres Bauen von Stadtquartieren sowie die Nutzung regenerativer Energien sollen ihren Beitrag zur Emissionsminderung leisten, während Gewässer und Grünanlagen künftig besser vor extremer Hitze geschützt werden sollen.

Der Stadtentwicklungsplan dient hierfür als Basis zum Erreichen der Klimaneutralität. Er soll zeigen, wo klimaschützendes Wachstum möglich ist und welche Herausforderungen Neubau und Bestand aufweisen.

Volksentscheid “Berlin 2030 klimaneutral” kommt 2023

Unabhängig von den Plänen des Berliner Senats wird es im kommenden Jahr einen Volksentscheid darüber geben, ob die Landesregierung das Ziel Klimaneutralität nicht bis 2045, sonder bereits bis 2030 anvisieren sollte.

Sollte die Abstimmung, ursprünglich angestoßen von der Initiative “Klimaneustart Berlin”, Erfolg haben, müsste der Berliner Senat seine eigene Vorgabe, Berlin klimaneutral umzubauen, deutlich anpassen. Berlin müsste dann nämlich in gut sieben Jahren klimaneutral sein.

 

Quellen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Der Tagesspiegel, ENTWICKLUNGSSTADT BERLIN

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